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Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Bredstedt

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) sowie der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 22.07.1996 (GVOBl. S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Bredstedt

folgende Benutzungs- und Gebührensatzung erlassen:

§ 1

Allgemeines

  1. Die Bücherei Bredstedt ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bredstedt.
  2. Sie stellt Bücher und andere Medien wie auch EDV-Anlagen mit Internetzugang zur Verfügung. Die Stadtbücherei dient dem allgemeinen und politischen Bildungsinteresse, der Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Kommunikation sowie der Freizeitgestaltung.
  3. Die Leitung der Bücherei kann für die Benutzung einzelner Einrichtungen über diese Satzung hinaus besondere Bestimmungen treffen.

§ 2

Benutzerkreis und Anmeldung

  1. Jede(r) ist ab dem vollendeten 6. Lebensjahr im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Bücher und andere Medien zu entleihen. Für Kinder unter sechs Jahren können die Erziehungsberechtigten Bücher oder Spiele ausleihen.
  2. Die/der Benutzer(in) meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses mit Meldeschein an. Kinder und Jugendliche ohne eigenen Ausweis legen den Nachweis eines Erziehungsberechtigten vor. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr benötigen außerdem die schriftliche Einwilligung eines/einer Erziehungsberechtigten.
  3. Die/der Benutzer(in) bzw. ihr(e) oder sein(e) Vertreter(in) erkennt diese Satzung bei der Anmeldung durch die eigenhändige Unterschrift an
  4. In der Anmeldung erhält jede(r) Benutzer(in) einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbücherei bleibt. Der Verlust eines Benutzerausweises sowie jeder Wohnungswechsel ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen. Der Benutzerausweis ist zurück zu geben, wenn die Stadtbücherei es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.

§ 3

Benutzung

  1. Für alle Benutzungsvorgänge (Entleihung, Rückgabe, Verlängerung, Vormerkung, Zahlung und anderes) ist der gültige Benutzerausweis vorzulegen
  2. Bücher und andere Medien werden für die Dauer von drei Wochen ausgeliehen. In begründeten Ausnahmefällen und für bestimmte Mediengrueht auf eigenes Risiko. Das Herunterladen von Standardsoftware und Betriebssystemen ist nicht gestattet, es sei denn, diese sind vom Produzenten zum Herunterladen ausdrücklich freigegeben.
  3. Die Bücherei ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über den Internetzugang abgerufen werden. Sie haftet nicht für Schäden, die an Dateien, Datenträgern und Hardware/Geräten von Benutzer/innen durch abgerufene Software entstehen.
  4. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
  5. Mit der Nutzung der Internetplätze erkennt der/die Benutzer/in diese Benutzungs- und Haftungsregelungen an. Der/die Benutzer/in haftet für alle Nachteile, die der Stadt Bredstedt durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Internetplätze entstehen. Der/die Benutzer/in haftet auch für Schäden, die im Rahmen der ihm/ihr zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Drittnutzung entstanden sind.

§ 7

Gebühren

Die Gebühren dienen dem Erhalt des bestehenden Angebotes der Bücherei.

  1. Für die Benutzung der Stadtbücherei werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:
  2. Familienkarte* Jahresgebühr ohne DVD 25,00 Euro
      Jahresgebühr mit DVD 30,00 Euro
    *zur Familie zählen nur die Angehörigen in einem Haushalt
    Erwachsener (ab 18 Jahre) Jahresgebühr ohne DVD 18,00 €
      Jahresgebühr mit DVD 23,00 €
      Halbjahresgebühr ohne DVD 11,00 €
      Halbjahresgebühr mit DVD 16,00 €
      Alternativ: Bandgebühr
    pro Ausleiheinheit
    1,00 €
  3.  
  4. ppen kann die Leihfrist verkürzt oder verlängert werden. Die entliehenen Bücher und Medien sind der Stadtbücherei fristgerecht und unaufgefordert zurück zu geben.
  5. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag, maximal jedoch zweimal, verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzulegen.
  6. Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern.
  7. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
  8. Die Stadtbücherei kann Medieneinheiten von der Ausleihe ausschließen. Dies gilt insbesondere für Zeitungen und Nachschlagewerke im Präsenzbestand.
  9. § 4

    Auswärtiger Leihverkehr

    Bücher und andere Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können aus dem regionalen Leihverkehr der öffentlichen Büchereien in Schleswig-Holstein und aus dem überregionalen Leihverkehr der Bundesrepublik Deutschland besorgt werden. Die Gebühr beträgt 1,00 Euro. Für Bücher oder Medien aus dem überregionalen Leihverkehr wird zusätzlich ein Kostenbeitrag von 1,00 Euro pro Medium erhoben. Für im Leihverkehr entliehene Medien gelten ebenfalls die im § 6 Absatz 5 dieser Satzung aufgeführten Versäumnisgebühren.

    § 5

    Behandlung der  entliehenen Medien und  Haftung der/des Benutzerin/Benutzers

    1. Die/der Benutzer/in ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung, und Beschädigung zu bewahren. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
    2. Der Verlust entliehener Bücher und anderer Medien ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen.
    3. Für jede Beschädigung oder den Verlust ist die/der Benutzer(in) schadenersatzpflichtig. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung der Medieneinheit nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach den Wiederbeschaffungskosten. Gleichzeitig sind die Bearbeitungskosten sowie der Beschaffungsaufwand nach den tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen.
    4. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist die/der eingetragene Benutzer(in) bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigte(r) haftbar.
    5. Benutzer(innen), in deren Wohnungen eine meldepflichtige, übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Stadtbücherei während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Bereits entliehene Medien dürfen erst nach Desinfektion, für die/der Benutzer(in) verantwortlich ist, zurückgegeben werden.

    § 6

    Internetnutzung

    1. Der/die Benutzer/in ist verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den Internetplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten.
    2. Die Manipulation von Hard- und Software ist untersagt, bei Beschädigungen haftet der/die Benutzer/in. Die Nutzung mitgebrachter Datenträger auf den Geräten der Stadtbücherei ist nicht gestattet.
    3. Das Herunterladen von Software geschi
    Internetgebühr Nutzung pro angefangene halbe Stunde 1,50 €
      Ausdruck pro angefangene Seite
      in schwarz/weiß 0,50 €
      in farbig 1,00 €
  10. Die Gebühr entsteht mit der erstmaligen Entleihung einer Medieneinheit und wird sofort fällig.
  11. Die Bandgebühr wird mit jeder Ausleihe und bei jeder Verlängerung - auch für Leihverkehrsmedien - fällig.
  12. Die Jahresgebühr berechtigt zur Ausleihe in allen Büchereien, die von der Büchereizentrale verwaltet werden. Sofern die jeweilige Ausleihgebühr höher ist als die bezahlte, muss der Differenzbetrag nachentrichtet werden.
  13. Die Stadtbücherei erkennt die Mitgliedsausweise der an die Büchereizentrale Schleswig-Holstein angeschlossenen Büchereien an. Für die Entleihung durch Benutzer dieses Bereichs finden die Vorschriften dieser Satzung Anwendung.
  14. Für Bücher und andere Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. Diese Gebühren sind dabei auch ohne schriftliche Erinnerung zur Zahlung fällig.
     
    Folgende Versäumnisgebühren sind zu entrichten:
    - nach Beendigung der Leihfrist 1,00 Euro
    - 7 Tage nach Beendigung der Leihfrist 2,00 Euro
    - 14 Tage nach Beendigung der Leihfrist 4,00 Euro
    - 28 Tage nach Beendigung der Leihfrist 8,00 Euro
    - letzte Mahnung (durch Einschreiben) 15,00 Euro
  15. Für die Ersatzausstellung eines in Verlust geratenen oder unbrauchbaren Benutzerausweises ist eine Gebühr von 2,00 Euro zu entrichten.
  16. Für die Benachrichtigung von Vormerkungen gelten die folgenden Gebühren:
  17. - Medien aus dem Bestand der Stadtbücherei Bredstedt 0,50 Euro

§ 8

Hausrecht und Verhalten in der Stadtbücherei

  1. Während der Öffnungszeiten steht der Büchereileitung oder deren Vertretung das Hausrecht zu. Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
  2. Rauchen und Essen ist in den Räumen der Stadtbücherei nicht gestattet.
  3. Mit Ausnahme von Blindenführhunden dürfen Tiere nicht in die Büchereiräume mitgebracht werden.

§ 9

Ausschluss von der Benutzung

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstoßen, können von der Büchereileitung oder deren Vertretung teilweise oder ständig von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann Beschwerde beim Bürgermeister der Stadt Bredstedt eingelegt werden. Der Bürgermeister entscheidet über die Beschwerde.

§ 10

Verarbeitung personenbezogener Daten

Auf Grundlage des Landesdatenschutzgesetzes vom 09. Februar 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 169) wird folgendes festgelegt:
 
Die Stadt ist berechtigt, die für die Abwicklung des Leihverkehrs der Bücherei erforderlichen personen- und betriebsbezogenen Daten wie Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum gemäß § 13 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz zu erfassen und für die Erhebung von Leihgebühren, sowie Mahngebühren, weiter zu verarbeiten.

§ 11

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2005 in Kraft.
Diese Nachtragssatzung (1. Nachtrag) tritt am 01.01.2006 in Kraft.
Diese Nachtragssatzung (2. Nachtrag) tritt rückwirkend am 01.01.2009 in Kraft.
Diese Nachtragssatzung (3. Nachtrag) tritt rückwirkend am 01.07.2009 in Kraft.
Diese Nachtragssatzung (4. Nachtrag) tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Diese Nachtragssatzung (5. Nachtrag) tritt am 01.01.2015 in Kraft und wird hiermit ausgefertigt.

Bredstedt, den 21. Juni 2005 Stadt Bredstedt
Der Bürgermeister
  (Döhring)

Veröffentlichung/Bekanntmachung:
 
Ursprungssatzung vom 21.06.2005     Aushang vom 27.06.2005   bis   12.07.2005
I. Nachtrag vom 30.11.2005             Aushang vom 01.12.2005   bis   16.12.2005
II. Nachtrag vom 11.03.2009           Aushang vom 16.03.2009   bis   16.12.2005
III. Nachtrag vom 12.11.2009           Aushang vom 18.11.2009   bis   16.12.2005
IV. Nachtrag vom 09.12.2011           Aushang vom 14.12.2011   bis   16.12.2005
V. Nachtrag vom 15.12.2014             Aushang vom 15.12.2014   bis   16.12.2005


 
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Bredstedt
(Stand: Januar 2015)
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